Selbstbestimmung am Lebensende

Patientenschutz und Freitodbegleitung in Deutschland
Am Lebensende kann es schwierig werden, das würdevolle und leidensfreie Ende zu bekommen, das den eigenen Vorstellungen entspricht. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie in welchen kritischen gesundheitlichen Situa-tionen nicht mehr erhalten wollen, weil es das Leiden aus Ihrer Sicht nur unnötig verlängern würde.

In einer Vorsorgevollmacht definieren Sie, wer die in der Patientenverfügung getroffenen Regelungen notfalls gegenüber einer Heimleitung oder einem Arzt durchsetzen soll. 
In Form einer Freitod-Begleitung/eines assistierten Suizids dürfen Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Leben zuhause in der eigenen gewohnten Umgebung und ohne akute Leiden vorzeitig und selbstbestimmt beenden. Das Bundes-verfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 in einem bahnbrechenden Urteil so entschieden.

Der Referent Gerhart Groß, Bad Wiessee ist ausgebildeter ehrenamtlicher Berater sowie Koordinator für das südl. Bayern bei einer der größten Patientenschutz-Organisationen Deutschlands, der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS e.V.) 
Er geht auf die Bedeutung der Patientenverfügung sowie vor dem Hintergrund der aktuellen (Gesetzgebung) Rechtssprechung auf die praktische Umsetzung der erlaubten Freitodbegleitung ein.
Es besteht Zeit für Fragen und Austausch.


1 Tag, 28.10.2026
Mittwoch, 17:30 - 19:00 Uhr

1 Termin(e)
Mi 28.10.2026 17:30 - 19:00 Uhr vhs Zentrum Hausham, Gymnastikraum, Spiegelsaal, 1. Stock, vhs Zentrum Miesbach, Kulturzentrum Waitzinger Keller, Schlierseer Str. 16, 83714 Miesbach, Gewölbe, 2. UG
Gerhart Gross
262.1480.01
 
Kerngebühr: 10,00 €

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